Hunde anleinen ist an vielen öffentlichen Orten Pflicht, ansonsten drohen unter Umständen empfindliche Strafen. Hundebesitzer übersehen oft, dass das Freilaufen der Hunde in Parkanlagen das Wohlbefinden anderer Mitmenschen stark mindern kann.
Der Frühling hält endlich seinen Einzug und so zieht es Mensch und Tier hinaus in die Natur. Hunde anleinen gehört trotz all der Freude über die wärmeren Temperaturen, die Frühlingsblüher und den Sonnenschein zu den Pflichten der Hundebesitzer. Ein Beispiel für Villach sind die Draubermen. Sie werden von Spaziergängern mit Hunden und Freizeitsportlern gleich stark zur Erholung genutzt.
Ohne Hunde anleinen kann es an dem sonst so friedlichen Ort schnell zu Interessenskonflikten kommen. Die vierbeinigen Freunde müssen an öffentlichen Orten wie Parkanlagen, Plätzen, Straßen, Gaststätten, Lokalen, Häusern und Spielplätzen derart an der Leine geführt werden, dass ihr Besitzer jederzeit den Hund beherrscht. Dieser Leinenzwang ist die gemäßigte Form des Maulkorbzwanges, der das Tragen eines geschlossenen Maulkorbes um den Fang des Hundes vorsieht.
Hunde anleinen heißt es auch außerhalb eingefriedeter Grundflächen, wenn es die Situation erfordert. Aus diesem Grund sind die Leine oder der Maulkorb stets mitzuführen. Gefahren, die vom Hund ausgehen, sollen so verhindert werden. Bissige Hunde müssen an öffentlichen Orten die Leine und den Maulkorb tragen. Wir alle erinnern uns an Vorfälle, bei denen Menschen zu Schaden kamen, weil Hunde außer Kontrolle gerieten.
Nicht jeder Hundebesitzer versteht die Vorschrift, Hunde anzuleinen. Maulkörbe müssen der Kopfform der jeweiligen Hunde angepasst sein. Sie müssen außerdem so angebracht sein, dass die Hunde sie nicht einfach abstreifen oder jemanden beißen können. Das gilt insbesondere in der Nähe von Kinderspielplätzen und Sandkästen. Dort dürfen sich Hunde nicht aufhalten.
Hunde anleinen ist für die Allgemeinheit sehr wichtig. Hundebesitzer sollten sich unbedingt an die Vorschrift halten. Eine Nichtbeachtung kann zu verwaltungsstrafrechtlicher Beanstandung mit Geldstrafen bis zu 2 500 EUR führen, im Wiederholungsfall sind sogar bis zu 5 000 EUR Strafe möglich. Noch schlimmer wird es im Fall eines Schadens. Hier drohen zivilrechtliche Haftung mit empfindlichen finanziellen Folgen und im Einzelfall bei Körperverletzungen strafgerichtliche Ahndungen.
Liebe Urlauber, wenn Sie Ihren Hund mit in den Urlaub nach Kärnten nehmen, sollten Sie sich unbedingt an die Vorschrift, den Hund anzuleinen in der Öffentlichkeit, halten und ebenfalls die weiteren Regeln befolgen. Es wäre doch sehr schade, wenn der Urlaub mit einer empfindlichen Geldstrafe wegen der Nichteinhaltung der Vorschrift Hund anleinen zu Ende gehen würde.
Gisela Müller
Foto: Alesya Belaya
Datum: 12.04.2010
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